Geschwindigkeitsüberschreitung in der Schweiz – mit welchen Strafen muss man rechnen?
Nicht nur die Schweizer Kennzeichenhalter unterscheiden sich anhand der Größe von den deutschen. Auch Bußgelder bewegen sich in ganz anderen Verhältnissen. Schon eine geringe Geschwindigkeitsüberschreitung wird mit vergleichbar hohen Sanktionen bestraft. Wie hoch diese ausfallen und welche Strafen sonst noch drohen erfahren Sie in diesem Artikel.
Wie schnell darf man in der Schweiz fahren?
Im Ort begrenzt ein Geschwindigkeitslimit von 50 km/h das erlaubte Tempo. Diese Regel gilt in fast allen europäischen Ländern. Außerdem gibt es zusätzliche Einschränkenden der Geschwindigkeit in ausgewiesenen Tempo-20- bzw. 30-Zonen.
Außerhalb von geschlossenen Ortschaften gilt das Tempolimit von 80 km/h. Auf Autostraßen darf man sich mit 100 Sachen bewegen. Und auf Autobahnen ist schon bei 120 km/h der Spaß vorbei. Natürlich gilt auch hier, dass in entsprechend ausgeschilderten Zonen das Tempolimit reduziert sein kann.
Darf man auch in der Schweiz mit Toleranzen rechnen?
Ja. Auch in der Schweiz werden gewissen Toleranzwerte abgezogen, wenn Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt werden. Je nach Höhe der Überschreitung und dem Verfahren der Messung kann dieser Wert variieren:
- Fest installierter Blitzer:
Abzug von 5 km/h bei einer Geschwindigkeit bis maximal 100 km/h.
Abzug von 6 km/h bei einer Geschwindigkeit bis maximal 150 km/h.
Abzug von 7 km/h bei einer Geschwindigkeit von 150 km/h und mehr.
- Mobile Geschwindigkeitsmessung:
Abzug von 7 km/h bei einer Geschwindigkeit bis maximal 100 km/h.
Abzug von 8 km/h bei einer Geschwindigkeit bis maximal 150 km/h.
Abzug von 9 km/h bei einer Geschwindigkeit von 150 km/h und mehr.
- Festes Lasermessgerät:
Abzug von 3 km/h bei einer Geschwindigkeit bis maximal 100 km/h.
Abzug von 4 km/h bei einer Geschwindigkeit bis maximal 150 km/h.
Abzug von 5 km/h bei einer Geschwindigkeit von 150 km/h und mehr.
Höhe der Bußgelder bei Überschreitung des Tempolimits
Mit welcher Strafe Sie bei einer zu schnellen Fahrt rechnen müssen ist abhängig davon, wie hoch die Überschreitung war und wo die Messung erfolgte.
Bereits ab 1 bis 5 km/h: Im Ort und außerhalb 40 Schweizer Franken, auf Autobahnen 20 Franken.
Ab 6 bis maximal 10 km/h: Im Ort 120 CHF, außerhalb 100 und auf Autobahnen 60 Franken.
Ab 11 bis maximal 15 km/h: Im Ort 250 CHF, außerhalb 160 und auf Autobahnen 120 Franken.
Ab 16 bis maximal 20 km/h: Im Ort muss man mit einer unbestimmten Geldstrafe rechnen, außerhalb mit 240 CHF und auf Autobahnen 180 Franken.
Ab 21 bis maximal 25 km/h: Im Ort und außerhalb muss man mit einer unbestimmten Geldstrafe rechnen, auf Autobahnen mit 260 Franken.
Bei einer Tempolimitüberschreitung von mehr als 25 km/h muss man mit einer Anzeige und einer saftigen Geldstrafe rechnen, egal wo die Messung erfolgte.
Wie hoch sind die Strafen maximal?
In der Schweiz drohen nicht nur Bußgelder bei der Überschreitung der Geschwindigkeitsbeschränkung. Hohe Geldstrafen, eine Anzeige und der Entzug des Führerscheins sind weitere Sanktionen, mit denen man rechnen muss, wenn man sich nicht an das Tempolimit hält.
Im Ort
16 bis 20 km/h zu schnell: Bußgeld + Anzeige
21 bis 24 km/h zu schnell: Anzeige + Geldstrafe + Führerscheinentzug (mindestens einen Monat)
25 km/h oder mehr zu schnell: Anzeige + Geldstrafe + Führerscheinentzug (mindestens drei Monate)
Außerorts
21 bis 25 km/h zu schnell: Geldstrafe + Anzeige + Verwarnung
26 bis 29 km/h zu schnell: Geldstrafe + Anzeige + Führerscheinentzug (mindestens einen Monat)
Mehr als 30 km/h zu schnell: Führerscheinentzug (mindestens drei Monate)
Auf Autobahnen
26 bis 30 km/h zu schnell: Geldstrafe + Anzeige + Verwarnung
31 bis 34 km/h zu schnell: Geldstrafe + Anzeige + Führerscheinentzug (mindestens einen Monat)
Mehr als 35 km/h zu schnell: Geldstrafe + Anzeige + Führerscheinentzug (mindestens drei Monate)
Außerdem kommt man um einen Eintrag ins Strafregister nicht herum, bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h im Ort, von 30 km/h außerhalb, und 35 km/h auf Autobahnen. Wird man zum wiederholten Male geblitzt, kann man auch schnell mit einem sehr viel längeren Entzug der Fahrerlaubnis rechnen.
Vergleich – Bußgelder in der Schweiz vs. Deutschland
Zum Vergleich: Überschreitet man in Deutschland innerorts die Geschwindigkeit um 10 km/h muss man mit einem Bußgeld von 15€ rechnen. In der Schweiz werden bei gleichem Tatbestand umgerechnet knapp 110 € fällig. Bei nur 13 km/h innerorts zu viel auf der Uhr knöpfen die schweizer Behörden umgerechnet 228€ ab, in Deutschland kommt man hingegen mit 25€ davon. Fährt man auf der Autobahn 22 km/h zu schnell, berechnet die Schweiz 237€ im Vergleich zur deutschen Strafe von nur 70€. Folglich führen Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Schweiz sehr schnell zu einem großen Loch in der Finanzkasse, während in Deutschland die Bußen relativ gering sind.
Blitzer in der Schweiz – kann ich eigentlich auch in Deutschland dafür belangt werden?
Als einziges Nachbarland von Deutschland gehört die Schweiz nicht zur Europäischen Union. Deshalb greift bei einem Vergehen auch nicht der Europäische Rahmenvertrag, der die gegenseitige Unterstützung bei Straftatvollstreckungen regelt. Stattdessen wurde 2001 zwischen Deutschland und der Schweiz ein Polizeivertrag geschlossen, der eine Klausel zur gegenseitigen Hilfe bei Vollstreckungen beinhaltet. Sie soll theoretisch gewährleisten, dass ein Vergehen in der Schweiz auch in Deutschland geahndet werden kann, und umgekehrt. Die Betonung liegt auf „eigentlich“, denn der Teil des Abkommens, der diese Klausel beinhaltet, ist bis heute nicht rechtskräftig. Also gilt in der Regel, dass ein von der Schweiz gefordertes Bußgeld oder eine Geldstrafe nicht in Deutschland eingefordert werden kann. Einen Bußgeldbescheid aus dem Nachbarland können Sie also ignorieren, ohne mit Konsequenzen rechnen zu müssen. Reisen Sie jedoch noch einmal in die Schweiz ein, kann bei Grenzüberschreitung eine nachträgliche Vollstreckung drohen. Ein gewöhnliches Bußgeld wird im Normalfall nach Ablauf von 3 Jahren auf Grund der Verjährung hinfällig. Es ist also immer ratsam das Bußgeld zu begleichen, oder noch besser, sich von vornherein in der Schweiz immer brav an das Tempolimit zu halten.